
Ab diesem Datum macht das Bundesgesetz vom 07.06.2025 Nr. 140-FZ die Ausstellung wichtiger Transport- und Speditionsdokumente nur in elektronischer Form verbindlich. Papierformulare bleiben nur in streng begrenzten Fällen erhalten, die das russische Verkehrsministerium festlegen wird. Der Übergang betrifft praktisch alle, die Waren versenden oder empfangen: Versender, Beförderer, Empfänger und Spediteure.
⚠️ Wichtige Änderung für Unternehmen
Das Gesetz führt ein einheitliches System elektronischer Beförderungsdokumente (EBD) ein. Alle Dokumente werden nun über das Staatliche Informationssystem für elektronische Beförderungsdokumente (GIS EBD) ausgetauscht. Dies ist eine echte Digitalisierung der Logistik: von der Auftragserstellung bis zum Abschluss der Fahrt.
⚖️ Was das Bundesgesetz Nr. 140-FZ vorsieht
Das Gesetz ändert das Gesetz Nr. 87-FZ „Über die Speditionstätigkeit“ und andere Rechtsakte. Die wichtigsten Neuerungen:
• Verbindliches elektronisches Format für die meisten Beförderungsdokumente;
• Schaffung von Registern für Spediteure und Beförderer auf der Plattform „GosLog“;
• Verstärkte staatliche Kontrolle (die Steuerbehörde, das Verkehrsministerium, die Verkehrsaufsicht und andere Behörden erhalten Zugang zum GIS EBD);
• Übermittlung von Dokumenten nur über akkreditierte Betreiber von IS EBD.
Ziel des Staates → Erhöhung der Transparenz, Verringerung von Betrugsrisiken, Beschleunigung von Abrechnungen und Vereinfachung der Steuerkontrolle.
📇 Wen betreffen die neuen Regeln?
Die neuen Anforderungen gelten für alle Beteiligten des Güterverkehrs, unabhängig von der Art der Tätigkeit:
• Versender (Verkäufer, Hersteller);
• Beförderer (Organisationen und Einzelunternehmer mit Fahrzeugflotte);
• Empfänger (einschließlich Unternehmen, die einfach Waren erhalten);
• Spediteure;
• Teilnehmer des Eisenbahn- und Luftverkehrs.
Ausnahme: interne Transporte für den Eigenbedarf des Unternehmens (ohne Einbeziehung Dritter).
🔄 Welche Dokumente werden in das elektronische Format überführt?
Ab 1. September 2026 müssen in elektronischer Form ausgestellt werden:
• Elektronischer Frachtbrief (EFB);
• Auftrag oder Antrag auf Beförderung;
• Speditionsauftrag, Speditionsquittung, Lagerquittung;
• Eisenbahnfrachtbriefe;
• Luftfrachtbriefe.
Fahrtenbuch kann vorerst noch in Papierform ausgestellt werden (keine verpflichtende Umstellung, aber die Liste der obligatorischen elektronischen Dokumente wird erweitert).
🎁 Was ist ein EFB?
Elektronischer Frachtbrief (EFB) ist ein strukturiertes Dokument, das aus mehreren Titeln (Blöcken) besteht. Jeder Titel wird von der verantwortlichen Partei unterzeichnet:
• T1 — Ausstellung (Versender);
• T2 — Verladung (Beförderer);
• T3 — Annahme (Empfänger);
• T4 — Entladung (Beförderer).
Das Dokument hat eine eindeutige Kennung und wird im GIS EBD gespeichert.
🌎 Wie funktioniert das GIS EBD?
GIS EBD ist die staatliche Plattform des Verkehrsministeriums, an die alle elektronischen Beförderungsdokumente automatisch gesendet werden. Wichtig: Eine direkte Verbindung zum System ist nicht möglich. Die Arbeit ist nur über akkreditierte Betreiber von IS EBD möglich: Saby, Kontur.Diadok, 1S-EBD, Takskom, Astral und andere. Die Betreiber gewährleisten den Dokumentenaustausch, kostenloses Roaming und die Integration mit Buchhaltungsprogrammen.
🗂 Speditionsregister „GosLog“
Ab 1. März 2026 wird die Plattform „GosLog“ gestartet. Bestehende Spediteure müssen bis zum 30. April 2026 eine Mitteilung einreichen. Ohne Registrierung im Register ist die Ausübung der Speditionstätigkeit ab 1. Mai 2026 verboten. Beförderer registrieren sich später – bis zum 1. März 2027.
🗓 Wichtige Daten und Fristen
• 1. März 2026 → Start der Plattform „GosLog“;
• Bis 30. April 2026 → Registrierung bestehender Spediteure;
• Ab 1. Mai 2026 → Tätigkeitsverbot ohne Registrierung im Register;
• 1. September 2026 → verpflichtende Umstellung auf elektronische Dokumente;
• 1. März 2027 → verpflichtende Registrierung der Beförderer.
…
➡️ Fortsetzung im nächsten Beitrag
Wir werden die wichtigsten praktischen Punkte besprechen: was Unternehmen jetzt tun müssen, welche Risiken bei Nichteinhaltung der Anforderungen drohen, echte Vorteile des EDI und eine fertige Schritt-für-Schritt-Checkliste für die Vorbereitung bis zum 1. September 2026. Verpassen Sie nicht den zweiten Teil!
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