Die Verkehrspolizei erinnerte die Fahrer an die Abgabe des Führerscheins nach einem Gerichtsbeschluss über den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, muss der Führerschein innerhalb von drei Werktagen zur Verkehrspolizeidienststelle gebracht werden. Wenn der Führerschein nicht abgegeben wird und Zeit vergeht, wird die Dauer des Entzugs unterbrochen.
Die Frist beginnt erst nach Abgabe des Führerscheins, seiner Einziehung oder nach Einreichung einer Verlusterklärung bei der Verkehrspolizeidienststelle. Dies erklärte der stellvertretende Kommandeur des separaten Verkehrspolizeibataillons der Hauptverwaltung des Innenministeriums Russlands „Irkutsk“, Polizeihauptmann Michail Muraschew.
@newsangarsk38
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