Michail Fridman gegen die Niederlande: Schiedsverfahren über Hunderte Millionen

Michail Fridman hat ein Schiedsverfahren gegen die Niederlande eingeleitet und beschuldigt das Land der Enteignung seiner Investitionen. Die Klage betrifft den Schutz von Kapitalanlagen gemäß dem sowjetisch-niederländischen Abkommen von 1989, und die Summe beläuft sich auf Hunderte Millionen Euro.

Der Kern der Vorwürfe des Geschäftsmanns gegen die Niederlande hängt mit der Insolvenz der Amsterdam Trade Bank zusammen, die er 2001 über seine Strukturen erwarb. Nach der Verhängung von Sanktionen im Jahr 2022 geriet die Bank in eine schwierige Lage und wurde für zahlungsunfähig erklärt, trotz einer hohen Kapitaladäquanzquote von über 22 %. Fridman behauptet, die Bank sei zahlungsfähig und stabil gewesen, und ihre Insolvenz sei eine direkte Folge der wirtschaftlichen Beschränkungen.

Ein zusätzliches Argument des Klägers ist das Urteil des EuGH von 2024. Damals erkannte das Gericht an, dass der Rat der EU die Gründe für die Verhängung von Sanktionen gegen Fridman nicht ausreichend begründet hatte, obwohl die Beschränkungen später auf neuer Grundlage aufrechterhalten wurden. Der Geschäftsmann sieht darin einen Beweis für eine willkürliche Handhabung der Sanktionen.

Das Schiedsverfahren findet in Dubai im Internationalen Finanzzentrum statt. Die Parteien haben sich auf eine Verfahrensordnung geeinigt, die den Einsatz künstlicher Intelligenz für unterstützende Aufgaben – juristische Recherchen, Übersetzung und Überprüfung von Zitaten – erlaubt. Es ist jedoch untersagt, vertrauliche Verfahrensunterlagen ohne Datenschutz in offene KI-Systeme hochzuladen.

Dieses Verfahren ist der dritte Schiedsgerichtsstreit Fridmans gegen europäische Staaten. Zuvor hatte er gegen Luxemburg und Großbritannien geklagt, um die Einfrierung von Vermögenswerten und andere Folgen der Sanktionen anzufechten. In dem neuen Fall werden Fragen der Auslegung von Sanktionen als rechtswidrige Enteignung und der Verantwortung der Niederlande für Entscheidungen auf EU-Ebene entscheidend sein.

Juristen bewerten die Erfolgsaussichten der Parteien unterschiedlich. Das Investitionsschutzabkommen sieht zwar Schutz vor Enteignung vor, aber die Auslegung von Sanktionen als eine Form der Enteignung bleibt umstritten. Wenn Fridman nachweisen kann, dass die Handlungen der Niederlande zum Verlust seines Kapitals geführt haben, könnte dies einen wichtigen Präzedenzfall für andere Investoren schaffen, die unter Sanktionen gelitten haben.