Okskaja Werft gegen höhere Gewalt: 3 Mio. Euro von deutschem Lieferanten eingetrieben

Das Schiedsgericht Nischni Nowgorod hat 3 Mio. Euro von der deutschen Firma Schottel für nicht gelieferte Schiffsausrüstung eingetrieben. Der Streit ist ein bezeichnendes Beispiel dafür, wie Wirtschaftssanktionen von Gerichten im Kontext kommerzieller Verpflichtungen ausgelegt werden.

Die Okskaja Werft hatte mit Schottel in den Jahren 2021–2022 Verträge über die Lieferung von Propellergondeln und Zubehör geschlossen. Das deutsche Unternehmen erhielt eine Vorauszahlung, erfüllte seine Verpflichtungen jedoch nicht. Auf die Forderung nach Rückzahlung nach Vertragsauflösung berief sich der Beklagte auf „höhere Gewalt“ – Sanktionen gegen Russland.

Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück. Wirtschaftliche Beschränkungen seien, so das Gericht, ein Element des unternehmerischen Risikos und entbinden nicht von vertraglichen Pflichten. Höhere Gewalt setze die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund objektiver Umstände voraus, und Sanktionen fielen nicht in diese Kategorie.

Zuvor hatte die Werft versucht, Vermögenswerte von Schottel in Russland zu beschlagnahmen, was jedoch abgelehnt wurde. Dennoch war die Eintreibung der Vertragssumme ein wichtiges Ergebnis für das russische Unternehmen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, Sanktionsrisiken bei internationalen Verträgen zu berücksichtigen und klare Schutzmechanismen vorzusehen.

Dieser Fall erinnert die Wirtschaft daran: Höhere Gewalt ist keine universelle Ausrede. Unternehmen, die unter Sanktionen Geschäfte tätigen, sollten von vornherein flexible Bedingungen in Verträgen verankern, um Risiken zu minimieren und Streitigkeiten zu vermeiden.