Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine wichtige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von VPNs und die Verantwortung von Plattformen für die Umgehung von Geoblocking getroffen. Die Geschichte begann mit der Veröffentlichung der Werke von Anne Frank, die in einigen Ländern bereits gemeinfrei sind, während sie in anderen noch urheberrechtlich geschützt sind. Wissenschaftler erstellten eine kostenlose akademische Ausgabe und sperrten den Zugang für Nutzer aus den Niederlanden, wo einige Materialien noch geschützt sind.
Der Rechteinhaber Anne Frank Fonds hielt den Schutz jedoch für unzureichend. Das Argument: Ein Nutzer aus den Niederlanden könnte sich über ein VPN verbinden und die Website öffnen, indem er einen Server in einem anderen Land wählt. Daher hätte die Plattform einen absoluten Schutz vor der Umgehung von Geoblocking gewährleisten müssen.
Der EuGH stimmte dem nicht zu. Er wies darauf hin, dass Website-Betreiber angemessene Schutzmaßnahmen anwenden müssen, aber nicht garantieren müssen, dass niemand jemals Verbote umgehen kann. Absolute technische Undurchdringbarkeit wird von ihnen nicht verlangt. Darüber hinaus wird VPN als legitimes Werkzeug anerkannt: Seine Nutzung allein macht den Nutzer nicht zum Rechtsverletzer, und der Anbieter ist nicht an der Verletzung beteiligt.
Für IT-Spezialisten und Urheberrechtsanwälte setzt diese Entscheidung den Ton für die Regulierung ähnlicher Streitigkeiten. Inhaltsanbieter sollten sich merken: Die Anwendung moderner Sperrmaßnahmen reicht aus, um das Gesetz einzuhalten. Und Nutzer können beruhigt sein: Die Nutzung von VPN macht sie nicht automatisch schuldig. Der Kontext ist klar, die Grenzen sind gesetzt.
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