KI-Unternehmen als eigenständige juristische Personen: Delawares Experiment

In Delaware, einem Staat, der seit langem ein Mekka für Unternehmen ist, wurde vorgeschlagen, einen neuen Typ juristischer Person zu schaffen – die Artificial Intelligence Company (AIC). In diesen Unternehmen werden die wichtigsten Managemententscheidungen nicht von einem Menschen, sondern von einem KI-Agenten getroffen. Das ist keine Science-Fiction, sondern eine ganz konkrete Gesetzesinitiative.

Die AIC erhält volle Rechtsfähigkeit: Sie kann Verträge abschließen, Eigentum besitzen, Klagen einreichen und verklagt werden. Aber es gibt einen Haken: Solche Unternehmen können vorerst nur im Rahmen einer regulatorischen Sandbox arbeiten – einer experimentellen rechtlichen Testumgebung. Diese wird 30 Monate dauern, und außerhalb davon ist die Tätigkeit der AIC nicht möglich.

Warum ist das wichtig? KI-Agenten werden bereits Teil der Agentenökonomie. Sie schreiben Briefe, verarbeiten Daten, treffen Entscheidungen – und das alles auf der Grundlage von Algorithmen. Das Fehlen einer Rechtsform macht ihre Handlungen jedoch rechtlich vage. Der Gesetzesentwurf schlägt vor, sie in klare Rahmen zu fassen, damit die Verantwortung nachvollziehbar wird. Wenn beispielsweise ein KI-Agent einen unvorteilhaften Vertrag abgeschlossen hat, wird die Verantwortung dafür der AIC auferlegt, nicht dem Eigentümer des Systems.

Natürlich ist das keine bedingungslose Freiheit. Jede AIC muss mindestens einen Teilnehmer haben – eine natürliche oder juristische Person, die für die Kapitalisierung verantwortlich ist. Wenn das Unternehmen unterkapitalisiert ist oder in Betrug verwickelt ist, greift die beschränkte Haftung nicht. Dies ist ein Versuch, Missbrauch zu vermeiden.

Die Idee stößt bereits auf Interesse. Am Horizont stehen Zahlungsprotokolle und Netzwerke für Agenten, Datenbanken mit Gerichtsentscheidungen für ihre Arbeit, sogar ein potenzieller Markt für Rechtsdienstleistungen für KI. Aber vorerst ist es ein vorsichtiger Schritt, der zeigt, wie die Zukunft aussehen könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Länder die Rechtspersönlichkeit von KI-Agenten anerkennen und Juristen sich mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die nicht von Menschen, sondern von Maschinen geschlossen wurden.