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TEIL 3: 🔔 Abo vergessen zu kündigen? Jetzt fragt der Dienst um Erlaubnis

Wie oft haben Sie eine Abbuchung für ein Abo entdeckt, das Sie längst vergessen hatten zu kündigen? Oder eine Benachrichtigung über eine weitere Zahlung für ein Online-Kino erhalten? Ab dem 1. März 2026 gehört das der Vergangenheit an.

Ab 1. März 2026 ist die automatische Verlängerung kostenpflichtiger Abonnements ohne Bestätigung des Nutzers verboten:
Der Dienst ist nun verpflichtet:
🔹 Vor einer anstehenden Abbuchung rechtzeitig zu warnen.
🔹 Eine ausdrückliche Zustimmung zur Verlängerung einzuholen.
🔹 Abbuchungen nach Kündigung des Abos sofort zu stoppen.
💥 Schluss mit „30 Tage kostenlos testen und dann selbst daran erinnern, wann man kündigen muss“. Jetzt muss das Unternehmen ehrlich erinnern und fragen: „Machen wir weiter?“

Der Kündigungsprozess ist jetzt genauso einfach wie der Abschluss eines Abos)

👉 Überprüfen Sie unbedingt die Einstellungen aller Ihrer Abonnements hier

MORGEN: Verschärfung der Anforderungen an audiovisuelle Werke