Ab dem 1. März 2026 gilt ein aktualisiertes Verfahren zur Registrierung von Teilnehmern am Verkehr gekennzeichneter Waren gemäß der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 29.12.2025 Nr. 2192.

Jetzt prüft das System bei der Registrierung automatisch:

• das Vorhandensein einer Meldung über den Beginn der Tätigkeit
• gleicht die Daten mit staatlichen Registern ab, einschließlich des Einheitlichen Registers der Meldungen
• vergleicht Informationen über das Unternehmen und die Tätigkeitsorte


⚙️ Was hat sich im Wesentlichen geändert

Bisher beschränkte sich die Registrierung auf die Eingabe von Daten. Jetzt gleicht das System ab:

• Tätigkeitsarten
• Teilnehmertyp
• Adressen der Tätigkeitsausübung (MOT)
• Angaben (einschließlich KPP und FIAS)


Jede Abweichung führt zur Verweigerung der Registrierung.

🚫 Gründe für die Ablehnung

Der Antrag wird nicht angenommen, wenn:

• eine Meldung über den Beginn der Tätigkeit fehlt
• die Tätigkeitsarten nicht mit den Registerdaten übereinstimmen
fehlerhafte Adressen angegeben wurden
erforderliche Angaben nicht ausgefüllt sind


Wenn die Registrierung bereits früher erfolgt ist, müssen die Daten bis zum 1. April 2026 aktualisiert werden. Bei Unstimmigkeiten wird der Zugang zum System eingeschränkt.

📦 Produktkarten unter Kontrolle

Die Änderungen betreffen nicht nur die Registrierung, sondern auch die Arbeit mit Produkten. In der Produktkarte müssen zwingend:

Genehmigungsdokumente angegeben werden
• oder das Fehlen von Anforderungen korrekt vermerkt werden


Das System prüft automatisch die Daten in den Registern. Bei Unstimmigkeiten:

• wird die Karte nicht erstellt
• ist die Einführung der Ware in den Verkehr nicht möglich


Ab September wird die Kontrolle ausgeweitet, insbesondere bei Importgeschäften.

🗣️ Geschäftsvorfälle mit Waren

Bei der Ein- und Ausbuchung aus dem Verkehr:

• ist die Richtigkeit der Dokumente zwingend erforderlich
• wurden Felder zur Identifikation hinzugefügt (KPP, FIAS)
• wurde die Kontrolle des Fernabsatzes verstärkt


Die Vorgänge durchlaufen eine Datenprüfung im System.

🪙 Verantwortlichkeit

Verstöße werden automatisch erfasst und anschließend an die Kontrollbehörden weitergeleitet.

Bußgelder:

• Einzelunternehmer — von 7.000 bis 12.000 ₽
• juristische Personen — von 24.000 bis 48.000 ₽


Ein besonderes Risiko ist die Einschränkung von Transaktionen und die Einstellung des Betriebs.

Was jetzt zu prüfen ist

Eine kurze Checkliste:

1. Vorhandensein der Tätigkeitsmeldung (Gosuslugi)
2. Übereinstimmung der Tätigkeitsarten
3. Korrektheit der Adressen (MOT, FIAS)
4. Aktualität der Angaben
5. Vorhandensein und Status der Genehmigungsdokumente
6. Testen der Produktkarten

📌 Fazit

Das Kennzeichnungssystem ist mit staatlichen Registern integriert und prüft Unternehmen bereits beim Einstieg. Die Registrierung erfordert:

Konsistenz der Daten
korrekte Struktur der Tätigkeit
bestätigte Dokumente


Fehler zeigen sich sofort, ohne die Möglichkeit, „später nachzubessern“. In der Praxis bedeutet dies, dass die Registrierung kein technischer Vorgang mehr ist, sondern eine Prüfungsphase des gesamten Geschäftsmodells. Vor der Antragstellung ist es wichtig, nicht nur die Daten zu überprüfen, sondern auch sicherzustellen, dass Geschäftsprozesse, Produktkarten und Dokumente bereits mit den Systemanforderungen synchronisiert sind. Eine korrekte Vorbereitung in dieser Phase hilft, eine Ablehnung der Registrierung, die Sperrung von Transaktionen und die Einstellung des Betriebs bei der Einführung von Waren in den Verkehr zu vermeiden.