Heute musste ich mich aus beruflichen Gründen mit allerlei regionalen Beschränkungen für den Verkauf von Alkohol befassen.
Neben den allgemein bekannten Einschränkungen wie Verkaufszeiten (eine gute Einschränkung, wenn es nicht nur drei Stunden am Tag sind) oder Verkaufsverboten in Mehrfamilienhäusern (da gibt es noch viele Details, aber auch das befürworten wir), gibt es auch seltsame und sogar offen gesagt schädliche für alle:
Und hier ist eine davon:
Bei der Durchführung des Einzelhandelsverkaufs von alkoholischen Getränken, mit Ausnahme des Einzelhandelsverkaufs von alkoholischen Getränken im Rahmen der Gastronomie, ist die Auslage und Präsentation von alkoholischen Getränken nicht zulässig:
1) im Kassenbereich (in einem Radius von 2 Metern um den Standort der Kassenapparatur bei einer Verkaufsfläche bis einschließlich 50 Quadratmetern, in einem Radius von 3 Metern bei einer Verkaufsfläche von über 50 bis einschließlich 150 Quadratmetern, in einem Radius von 5 Metern bei einer Verkaufsfläche von über 150 Quadratmetern).
Warum wird Alkohol überhaupt in der Nähe der Kassen platziert? Weil er gestohlen wird.
Es wird alles gestohlen, angefangen bei Bier bis hin zu teuren Spirituosen.
Es wird ziemlich oft gestohlen, manchmal sogar systematisch auf Bestellung, und es gibt praktisch keine wirksamen Maßnahmen dagegen, wir dürfen niemandem auf die Finger hauen, und die Strafe für Diebstahl ist bei uns zu gering, im Gegensatz zu den Nachbarländern.
Meistens kommt es nicht einmal zu einem Verwaltungsverfahren.
In einer solchen Situation ist die einfachste Lösung, den Alkohol näher an den Kassen zu platzieren, wo es mehr physische Kontrolle durch die Mitarbeiter des Geschäfts gibt, aber auch das ist keine Garantie – in der Branche gibt es viele Fälle, in denen Mitarbeiter nach der Arbeit „abgefangen“ und körperlich bedroht wurden, weil sie einen „Diebstahlakt“ verhindert haben.
Solche Einschränkungen begünstigen jedoch den Diebstahl erheblich, denn wenn man die Alkoholabteilung von den Kassen entfernt, erleichtert man nur den Diebstahl.
Jede gestohlene Flasche ist nicht nur ein Verlust für das Geschäft/die Kette, sondern auch eine entgangene Steuerbasis für den Staat, während das Problem der Verfügbarkeit von Alkohol überhaupt nicht gelöst ist – er wird jetzt für manche sogar kostenlos und damit noch zugänglicher.
Und in manchen Unternehmen werden bei Fehlbeständen (einschließlich solcher, die durch Diebstahl entstanden sind) die Gehälter der Mitarbeiter gekürzt, was sich wiederum auf das Gesamteinkommen des Haushalts, seine Kaufkraft und die Möglichkeit auswirkt, für wichtige Anschaffungen (Renovierung, Urlaub, Bildung der Kinder oder Behandlung) zu sparen.
So ein Kreislauf von Nachteilen und Verlusten aufgrund fehlender angemessener Bestrafung, aber dafür steht der Alkohol nicht an der Kasse, ja.
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