⛔Tun Sie das NICHT, wenn Sie stressfrei reisen möchten!

Es geht um die einfachste Handlung, die Eltern oft aus guter Absicht machen – das Laminieren der Geburtsurkunde.

Das Ziel ist klar – das Dokument zumindest bis zum 14. Lebensjahr des Kindes intakt zu halten. Und offiziell gibt es im Gesetz keine Verbote für solche Handlungen. ABER!

Wenn die Urkunde mit Folie überzogen ist, können Sie zwei wichtige Dinge nicht tun:

1️⃣ Einen roten Stempel zur russischen Staatsbürgerschaft anbringen (der für die Einreise nach Abchasien benötigt wird).
2️⃣ Einen Vermerk über die Ausstellung eines Reisepasses anbringen: Dies wird von den Vorschriften des Innenministeriums und des Außenministeriums verlangt.

✅ Wenn das Dokument bereits laminiert ist und Sie etwas von oben Genanntem benötigen, gibt es auch einen Ausweg: Sie können eine Zweitschrift beim Standesamt beantragen.

Seien Sie aufmerksam und prüfen Sie Ihre Reisedokumente rechtzeitig, damit Sie bei Bedarf Zeit haben, etwas zu korrigieren.