⚠️ Mobiles Internet und 15-GB-Limit: Kommentare des Digitalministeriums zum ACS

Das Digitalministerium hat auf die Anfrage des Verbands der Kommunikationsunternehmen zur Geschichte mit dem 15-GB-Limit für „internationalen“ Datenverkehr pro Monat in Mobilfunknetzen geantwortet.

Das Wichtigste aus dem Schreiben:

⚠️ Eine separate Tarifierung des internationalen Datenverkehrs wird tatsächlich geprüft;

⚠️ Es geht konkret um Mobilfunknetze, über Festnetz-Internet wird vorerst nicht gesprochen;

😳 VPNs mit Zugang zu nicht blockierten Ressourcen werden dem internationalen Datenverkehr gleichgestellt;

🍌 VPNs zu blockierten Ressourcen sollen durch zentrale Netzsteuerung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes blockiert werden.

Die Betreiber warnen bereits, dass:

⛔️ eine Umstellung der Abrechnung und Verkehrserfassung für ~180 Millionen Teilnehmer in einem Monat nahezu unmöglich ist;

⛔️ technisch nicht zwischen VPN- und normalem internationalem Verkehr unterschieden werden kann, sodass bei Einführung des Schemas wahrscheinlich für jedes Gigabyte über dem Limit, das nicht an russische Ressourcen geht, gezahlt werden muss.

Bedeutet in diesem Fall „Vorgewarnt ist gewappnet“? – Nein. Wie wir in der IT und Digitalisierung eine Informationsblockade vermeiden sollen, falls diese Änderungen in Kraft treten, ist völlig unklar.

Das Digitalministerium sollte erneut beachten, dass VPN-Dienste von vielen genutzt werden, um den Zugang zu Informationen wiederherzustellen, die für Arbeit, Entwicklung und Ausbildung junger Fachkräfte notwendig sind. Wir werden noch weiter hinter den modernen IT-Markt zurückfallen.

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