Sechs Jahre Heuernte und Viehweide auf gepachtetem Land – und der Bauer beschloss, das Grundstück zu kaufen. Doch die interregionale Verwaltung von Rosimushchestvo lehnte ihn zweimal ab, mit Verweis auf Verstöße: Betonplatten, Bärenklau und Grenzüberschreitungen mit dem Waldfonds. Es schien, die Ablehnung sei begründet, doch die Gerichte dreier Instanzen untersuchten den Fall und kamen zu einem anderen Schluss.
Der Bauer beseitigte alle Verstöße rechtzeitig, reinigte das Gelände, und zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Rosimushchestvo hatte er keine unbereinigten Beanstandungen. Darüber hinaus konnte die Behörde das Vorhandensein von Waldbeständen oder Gewässern auf dem Grundstück nicht nachweisen. Dokumente über die landwirtschaftliche Nutzung – Berichte, Technik, Kraftstoffbelege – bestätigten die zweckgemäße Nutzung des Landes.
Das 8. Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit wies auf die Schlüsselbedingung hin: Der Verkauf von Agrarland an den Pächter ohne Ausschreibung ist möglich, wenn der Pachtvertrag mindestens drei Jahre läuft, der Antrag vor Ablauf der Pachtzeit gestellt wird und die Verstöße beseitigt sind. Alle diese Anforderungen erfüllte der Bauer, daher wurde Rosimushchestvo verpflichtet, den Kaufvertrag vorzubereiten.
Dieser Fall ist eine Erinnerung an Pächter: Rechtzeitige Beseitigung von Verstößen und dokumentarische Bestätigung der zweckgemäßen Nutzung des Landes – Ihre stärksten Argumente. Und für staatliche Stellen ist es ein Signal, dass formale Nörgeleien ohne Beweisgrundlage nicht helfen, sich der Erfüllung des Gesetzes zu entziehen.
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