Die Blagoweschtschensker Transportstaatsanwaltschaft untersucht den Absturz eines Robinson-Hubschraubers im Romnenski-Bezirk der Amur-Region. Die Maschine wurde etwa 1,5 km vom Startplatz entfernt gefunden. Der Hubschrauber ist zerstört, am Ort wurden die Leichen des Piloten und der Passagiere gefunden.

Die Überprüfung erfolgt hinsichtlich der Anforderungen an die Flugsicherheit. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass der Hubschrauber dem getöteten Piloten gehörte, dieser jedoch keine Flugberechtigung besaß. Der Flug erfolgte ohne Benachrichtigung der Flugsicherungsbehörden. Der Hubschrauber war zudem nicht registriert und trug keine Kennzeichen.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Ermittlungen in einem Strafverfahren nach Art. 263 Teil 3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wegen Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb und die Nutzung eines Luftfahrzeugs, der zum Tod von zwei oder mehr Personen führte. Das Verfahren wurde von der Transbaikal-Ermittlungsabteilung der Ostlichen Untersuchungsabteilung für Verkehr des Untersuchungskomitees Russlands eingeleitet.

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